§        Rechtsanwalt  Dr. Johann LUTZ        §

Ihr Spezialist mit Erfahrung


HERZLICH WILLKOMMEN 

auf der Homepage meiner Rechtsanwaltskanzlei. 

Bei rechtlichen Problemen ist es für Sie wesentlich, einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu haben. Als Rechtsanwalt Ihres Vertrauens bin ich stets bemüht, Sie in Ihren Anliegen umfassend zu beraten und Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Dabei ist die Zufriedenheit meiner Mandanten mein oberstes Ziel. 

Ich würde mich daher freuen, Sie als erfahrener und kompetenter Rechtsbeistand vertreten zu dürfen. 


WERDEGANG:

  • 1991 Matura am BRG für Berufstätige, Adolf-Pichler-Platz in Innsbruck
  • 1991 – 1995 Studium der Rechtswissenschaften und Sponsion an der Universität Innsbruck
  • 1996 Gerichtspraxis Bezirksgericht Hall/T. / Landesgericht Innsbruck
  • 1997 Verwaltungspraktikum Agrarbehörde / Amt der Tiroler Landesregierung
  • 1997 – 2001 Rechtsanwaltsanwärter in Innsbruck
  • 1998 – 2000 Doktoratsstudium und Promotion an der Universität Innsbruck
  • 2000 Veröffentlichung der Dissertation „Vertragsraumordnung am Beispiel Tirol, Bayern und Südtirol“
  • 2001 Rechtsanwaltsprüfung
  • Seit Jänner 2002 selbständiger Rechtsanwalt in Innsbruck

    

FACHGEBIETE:

Allgemeinpraxis Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht, insbesondere 

  • Agrarrecht / Raumordnungsrecht
  • Familienrecht (Ehescheidung / Unterhalt / Obsorge)
  • Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen
  • Gewährleistungsrecht / Schadenersatzrecht
  • Liegenschaftsrecht / Immobilienrecht
  • Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht
  • Abwicklung von Verkehrsunfällen
  • Vertragsrecht / Treuhandschaften

         

WISSENSWERTES:

Mein Vertretungsrecht erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen außergerichtlichen, gerichtlichen und in allen behördlichen Verfahren sowie in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.

Ich bin Mitglied der Tiroler Rechtsanwaltskammer und Mitglied des Treuhandbuchs der Tiroler Rechtsanwaltskammer.


ES GELTEN NACHSTEHENDE GEBÜHREN- UND BERUFSORDNUNGEN:

  • Rechtsanwaltsordnung (RAO)
  • Richtlinie für die Berufsausübung (RL-BA)
  • Richtlinie für die Ausbildung von Rechtsanwaltsanwärtern (RL-RAA)
  • Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
  • Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
  • Allgemeine Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK 2005)
  • Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt)  

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK): www.oerak.at

  

ABRECHNUNG / HONORAR:

Folgende Abrechnungsarten können vereinbart werden:

  • Abrechnung nach Einzelleistungen gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK 2005) auf Basis des Wertes des betriebenen Anspruchs. Dabei ist der Wert für jede einzelne Leistung (Schriftsätze, Verhandlungen, Besprechungen, Telefonate, Briefe usw.) genau festgelegt. Diese Abrechnungsart gilt automatisch als vereinbart, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird.
  • Abrechnung nach dem Einheitssatz gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK 2005) auf Basis des Wertes des betriebenen Anspruchs.
  • Abrechnung nach vereinbartem Stundenhonorar.
  • Abrechnung nach freier Vereinbarung mittels Pauschalhonorar.

Die sich ergebenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Barauslagen.